Die Mietpreisbremse
04. Dezember 2015
Der Gesetzgeber hat beschlossen, dass bei Mietverträgen der Besteller des Maklers die Maklergebühr zu zahlen hat und Anfang Juni 2015 trat das Gesetz in Kraft. Früher zahlte regelmäßig der Mieter, jetzt zahlt der Besteller, regelmäßig der Vermieter.
Bis Juni 2015 zahlte meistens der Mieter, denn der suchte zeitnah eine Wohnung, etwa weil die alte nicht mehr passte oder weil ein Wohnortswechsel bevorstand. Der Vermieter gab dem Makler generell den Auftrag, seine Wohnung oder seine Wohnungen für geeignete Mieter im Angebot zu halten.
Mit der neuen Regelung wurde alles anders. Egal, wie die Mietwohnungssuche sich gestaltet, der Besteller des Maklers hat zu bezahlen. Kenner waren sich schon früh sicher: „Da droht viel Ungemach!“
Für Zahlungsunwillige und Mietnomaden, aber auch für Zahlungsunfähige brachen gute Zeiten an. Für sie ist nun der Zugang zur Mietwohnung viel leichter geworden. Vermieter – schon, weil sie’s so gewohnt sind – freuen sich, wenn potentielle Mieter auf sie zukommen und schließen rasch den Vertrag ab.
Eine Studie der Uni Bielefeld im Auftrag der Bundesregierung zum Thema „Mietnomaden“ kam zum Ergebnis, dass vor allem private Vermieter allzu leicht Opfer von Mietnomaden werden. Grund dafür ist, dass nur rund ein Drittel der privaten Vermieter die wichtigen Informationen über Ihre zukünftigen Mieter einholen.
Es entfällt die Aussiebearbeit des Maklers. Das kann bald viel teurer für die Vermieter werden, als es die Maklergebühr gewesen wäre. Denn zahlt der Mieter nicht, werden bald Anwalts-, Gerichts- und womöglich auch Zwangsräumungsgebühren fällig.
Aber auch für den Mietwohnungssuchenden ist es nicht unklug, einen Makler zu beauftragen, selbst, wenn es dann beim Bezahlen der Maklergebühr bleibt. Der Makler sammelt ja nicht nur Geld ein. Vielmehr übernimmt er die vielen notwendig werdenden Anmeldungen und kümmert sich um die ordnungsgemäße Wohungs- und Schlüsselübergabe – er versteht sich eben als der „treue Makler“.